auslaenderstopp.de - BIA Nürnberg

13.12.2008

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Kommentar zum Menschenrechtsbericht 2008 -Stadtratssitzung am 10.12.08

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Herr Oberbürgermeister,
Kolleginnen und Kollegen,


bei allen schönen Berichten über die Menschenrechtsarbeit in Nürnberg, die wir heute wieder gehört haben, frage ich mich, ob die Menschenrechte auch für die Betreiber des Bekleidungsgeschäftes „Tonsberg“ gelten, die einer unglaublichen Boykotthetze durch Herrn Oberbürgermeister, dem unersetzlichen Juwel des Stadtrates Herrn Hamburger, einem gewissen Herrn Doll vom DGB, u.a. ausgesetzt sind.

Dies stellt einen klaren Fall von direkter Diskriminierung dar, weil Niemand wegen seiner „Weltanschauung“ und „politischen Überzeugung“ diskriminiert werden soll und es ist ein Verstoß gegen das geltende Antidiskriminierungsgesetz, welches offensichtlich nur einseitig angewendet werden soll. Solange die Menschenrechte nicht auch für alle Deutschen gelten, bezichtige ich Sie, meine Damen und Herren, der Heuchelei, wenn Sie hier und heute von Menschenrechten reden. In Wahrheit geht es Ihnen um die Diskriminierung und Ausgrenzung national denkender Bürgerinnen und Bürger und die Etablierung eines Vielvölkerstaates in Deutschland. Das Anliegen der vorliegenden „Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ ist deshalb weniger die Durchsetzung von tatsächlichen und vermeintlichen Menschenrechten, sondern die Propagierung und Förderung der „multikulturellen Gesellschaft“ als erstrebenswerte Form des Zusammenlebens. Zum Glück hat nicht die Mehrheit des Nürnberger Stadtrates den Einfluss auf Bundesgesetze, sonst hätten wir bereits das uneingeschränkte Wahlrecht für alle Ausländer und das Grundgesetz, in dem es in Art. 20, Abs.2 heißt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, wäre nur noch Makulatur. Nicht zur Sprache kommt bei Ihren Betrachtungen das elementare Recht aller Völker auf „Selbstbestimmung“. Dies schließt das Recht jeden Volkes ein, in seinem Lebensraum „Herr im eigenen Hause“ zu sein und ohne wesentliche Beeinträchtigungen eines multikulturellen Umfeldes gemäß seiner Kultur und Lebensweise leben zu können. Das GG der Bundesrepublik Deutschland geht eindeutig vom im Art. 116 GG definierten Volksbegriff aus und damit von einem „Staatsvolk“, nicht von einer beliebigen Gesellschaft. Mit der Förderung einer solchen beliebigen Gesellschaft, deren Bindungen rein materielle Gründe sind, stehen Sie nicht nur im Gegensatz zum Grundgesetzt, sondern es werden die eingesessenen Bürgerinnen und Bürger ihres Selbstbestimmungsrechtes beraubt.  Mit ihren Forderungen und Positionen, wie „Gleichheit“ in allen Bereichen, ja zum Teil sogar Bevorzugung von Ausländern gegenüber Deutschen, verkennen Sie, dass man erst durch die Staatsbürgerschaft zum „Bürger mit allen Rechten und Pflichten“ wird. Die Gleichstellung aller zufällig in Nürnberg lebenden Menschen mit Staatsbürgern stellt einen Angriff auf unser Gemeinwesen dar, der von der Mehrheit der Bürger abgelehnt wird!
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