auslaenderstopp.de - BIA Nürnberg

10.10.2008

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Nachhilfe für BM Förther

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Kostenlose Nachhilfe gab es kürzlich für den Bürgermeister Horst Förther über den Inhalt der geltenden Geschäftsordnung des Nürnberger Stadtrates.

Als in der letzten Sitzung des Ausschusses „Recht, Wirtschaft und Arbeit (RWA)“ ein Antrag von StR Ralf Ollert zur Behandlung kam, wurde diesem eine Wortmeldung dazu durch den Sitzungsleiter BM Hörst Förther verweigert. Als Begründung wurde genannt, dass dies die Geschäftsordnung nicht vorsehe, da die BIA weder Sitz noch Stimmrecht im Ausschuss habe. Bezeichnenderweise wurde diese Auffassung auch noch vom anwesenden Leiter des Rechtsamtes, Herrn Lindl, bestätigt. Ralf Ollert, der Geschäftsordnungskundig ist, aber nicht ständig mit dieser „unter dem Arm“ unterwegs ist, was man im Nürnberger Rathaus wohl besser tun sollte, wurde somit die Möglichkeit genommen, zu einer wichtigen, auch ihn selbst betreffenden, Angelegenheit Stellung zu nehmen. Am Tag nach der Sitzung, mit der geltenden Rechtslage nunmehr anhand der STRGeschO konfrontiert, musste der Bürgermeister sein Fehlverhalten einräumen. Denn in der gültigen Geschäftsordnung heißt es unter § 29 Beratung der Sitzungsgegenstände, Abs.2, wie folgt: „Kommt im Ausschuss der Antrag eines Stadtratsmitgliedes, das dem Ausschuss nicht angehört zum Aufruf, so steht ihm das Recht zur Teilnahme an der Beratung dieses Tagesordnungspunktes zu.“
Es ist bezeichnend, dass es der Stadträte der BIA bedarf, um Bürgermeister und Rechtsamt über die geltende Geschäftsordnung aufzuklären. StR Ralf Ollert und StR Sebastian Schmaus werden sich jedenfalls auch zukünftig zu wehren wissen und ihre Rechte im Interesse der Bürger durchsetzen!

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Haushaltsberatungen für 2012, Stadtratssitzung vom 17.11.11

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