auslaenderstopp.de - BIA Nürnberg

14.12.2011

Lesezeit: etwa 1 Minute

Strafantrag gegen die "Nürnberger Zeitung"

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Strafantrag
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
hiermit stelle ich als Betroffener Strafantrag gegen den verantwortlichen Herausgeber und Verfasser des/der Artikel auf der Seite 10 der "Nürnberger Zeitung" vom 10.12.11, wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede, Volksverhetzung und evt. anderer in Frage kommender Straftatbestände. Eine Kopie der Zeitungsseite liegt meinem Schreiben anbei.
 
Begründung:
 
Unter der Überschrift "Rassisten, Volksverhetzer und Schläger" wird explizit meine Person mit Bild und Wort aufgeführt. Da auf mich keine der genannten Bezeichnungen zutrifft, ist dies als Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung zu werten.
Im Kommentar "Das eine führt zum anderen" wird u.a. ausgeführt: "Nach den bislang bekanntgewordenen Untersuchungsergebnissen der Polizei, was die Mordserie der Thüringer Rechtsterroristen anbelangt, ist es aber nicht mehr möglich, Rechtsextremisten und ihre Haltung als Teil des normalen politischen Meinungsspektrums hinzustellen. Rechtsextremistische Parolen und Rechtsterrorismus gehören eng zusammen." Da diese Behauptung in einem Kommentar zum Artikel über die Arbeit u. a. der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" und der NPD, die in Nürnberg maßgeblich von meiner Person repräsentiert wird, geäußert wird, trifft hier der u.a. der Straftatbestand der "Volksverhetzung" zu. Es soll der Öffentlichkeit suggeriert werden, es gäbe eine "enge" Verbindung zwischen der politischen Arbeit der NPD, der BIA und meiner Person zum Rechtsterrorismus. Damit wird ein Teil der Bevölkerung, eben die sogenannten "Rechtsextremisten", als welche wir zu Unrecht bezeichnet werden, pauschal beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet. Sowie zum "Hass aufgestachelt", da in der Bevölkerung natürlich mit Recht eine große Abscheu gegen die Taten der "Rechtsterroristen" besteht. Verschärfend kommt hier hinzu, dass diese Behauptungen eben in einer Tageszeitung mit großer öffentlicher Wirkung bei der politischen Meinungsbildung getätigt wurden, welcher man beim Bürger unberechtigter Weise immer noch eine hohe Glaubwürdigkeit und eine entsprechende journalistische Sorgfaltspflicht unterstellt.
 
Mit freundl. Grüßen
Ralf Ollert
 

 

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