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17.03.2010

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Wahl des sogenannten "Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung"

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Ralf Ollert

Mitglied des Nürnberger Stadtrates
Stadtratsgruppe Bürgerinitiative Ausländerstopp

Nürnberg, den 17.3.2010

Herrn OB
Dr. Maly

Wahl des sogenannten "Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung"
Sitzung der "Kommission für Integration" am 25.3.10
Hier: Antrag zu TOP 6
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der oben genannten Sitzung wird im TOP 6 über die Wahl des Integrationsrates am 21.3.10 berichtet.
Hiermit beantragen wir, in dem Bericht folgende Fragen zu beantworten:

 

Wie viele Bürger waren wahlberechtigt?
Wie wurde die Zahl der Wahlberechtigten festgestellt?
Wie viele Bürger wurden angeschrieben und zur Teilnahme aufgefordert ? Nach welchen Kriterien wurden die Einladungen verschickt? Wie hoch waren die Kosten der gesamten Wahl und insbesondere der Einladungen durch die Stadt Nürnberg?
Wie kann eine Wahl rechtlich gültig sein, wenn nicht einmal feststeht wie viele Bürger oder Ausländer überhaupt wahlberechtigt sind?
Wie kann es sein, dass tausende von deutschen Heimatvertriebenen aus der Kriegs- und Nachkriegszeit durch ihren Vertriebenenausweis für den "Integrationsrat" wahlberechtigt sind?
Wie kann zukünftig sichergestellt werden, dass nur die tatsächlich Berechtigten zur Teilnahme an der Wahl angeschrieben und dazu aufgefordert werden?
 
Begründung:
 
Offensichtlich wurden alle Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Nürnberg mit Schreiben vom 15.2.10 durch Herrn Oberbürgermeister zur Wahlteilnahme aufgefordert, die einen Geburtsort haben, der heute außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt. Dies trifft für viele tausende noch lebende Deutsche zu, die in den Jahren 1945/46 aus ihrer Heimat völkerrechtswidrig vertrieben wurden und zu denjenigen gehören, die nicht, wie ca. 3 Millionen andere Deutsche aus den Ostgebieten, durch die Siegermächte auch noch nach Kriegsende ermordet wurden oder an den Strapazen der Flucht verstarben. Mit ihrem Vertriebenenausweis sind diese Bürger laut Aufforderung in der Gruppe "Aussiedler" wahlberechtigt. Sie sind mit Recht darüber empört, Jahrzehnte nach ihrem erzwungenen Wohnortwechsel zur Wahl eines "Integrationsrates" aufgerufen zu werden. Denn sie waren und sind Deutsche! Ist schon die Gleichsetzung von volksdeutschen Aussiedlern und Ausländern abzulehnen, so ist die Einbeziehung von Heimatvertriebenen aus der Kriegs- und Nachkriegszeit in die Wahl des "Integrationsrates" eine unentschuldbare Unmöglichkeit, die die Stadtverwaltung sich damit leistet.
 
M.f.G.
Ralf Ollert
 

 

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