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05.03.2003

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Zum Bankrott des Gesundheitssystems

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900 TEURO Selbstbeteiligung
Regierungskommission plant den nächsten Griff in unsere Taschen

Die verschwiegenen Gründe der Kostenexplosion Es ist ein offenes Geheimnis, so auch der Vorsitzende des bay. Hausärzteverbandes, Dr. Wolfgang Hoppenthaller, daß eine große Zahl ausländischer »Gesundheitstouristen« mit den Chipkarten ihrer Angehörigen und Freunde bei uns die ärztliche Versorgung in Anspruch nimmt. Der Schaden sei laut Dr. Hoppenthaller »bestimmt so hoch wie das aktuelle Defizit der Krankenkassen«.

Doch die Kosten dieses Chipkarten-Betruges, den die Gemeinschaft aller Pflichtversicherten zu tragen hat, sind nur ein Grund des sich abzeichnenden Zusammenbruchs der sozialen und gesundheitlichen Versorgungssicherheit.

Als Folge sogenannter bilateraler und multilateraler Sozialversicherungsabkommen (Verträge mit einzelnen oder mehreren Staaten) werden von den Krankenkassen Millionenbeträge an Ausländer gezahlt, die sich in der BRD aufhalten, unabhängig davon, ob diese hier arbeiten, arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger sind.

Mitversichert sind auch deren Angehörige, selbst wenn diese getrennt vom Unterhaltspflichtigen und auf Dauer in ihrem Heimatland leben.
Der Kreis der Anspruchsberechtigten richtet sich dabei nicht nach den deutschen, sondern nach den Rechtsvorschriften der Herkunftsländer der Unterhaltspflichtigen. In einigen Ländern bezieht der erweiterte Familienkreis u.a. Eltern und Geschwister mit ein, wie z.B. in der Türkei.
Die bekanntlich große Kinderzahl und ggf. mehrere Ehefrauen bilden Probleme. Ein zusätzliches Problem birgt die großzügige Geste unserer Regierung, durch Versichertenausweise ohne Lichtbild den Mißbrauch zu fördern.
Eine weitere, außerordentliche Belastung entsteht zudem durch die z.T. erhebliche medizinische Unterversorgung in den Herkunftsländern.

Abkommen wurden bisher mit folgenden Ländern getroffen: Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Israel, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Polen, Schweiz, Slowenien, Türkei, Tunesien, Ungarn, Tschechien.
Auch wenn diese Abkommen auf Gegenseitigkeit beruhen sollten, ist hier zweifelsfrei eine deutliche Schieflage feststellbar.

Die vom Gesundheitsministerium mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform den Ärzten »verordnete« Medikamentenstreichliste sieht nur noch die Verschreibung von Billigmedikamenten vor.
Diese Regelung gilt nur für die stets in die Solidarkassen einzahlenden Kassenpatienten, nicht aber für diejenigen, deren Krankheitskosten der Staat bezahlt, für Strafgefangene, Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger! Diesen kann der Arzt weiterhin teure »Original-Medikamente« verschreiben, diese können ohne Abstriche oder Zuzahlungen medizinische/zahnmedizinische Leistungen, Krankenhausversorgung, Operationen, Unterbringung in Pflegeheimen etc. in Anspruch nehmen.
Grund: In der Medikamentenstreichliste wurde die staatliche Krankenhilfe schlichtweg »vergessen«!

Die statistischen Jahrbücher weisen aus, daß im Jahr 1989 256.000 deutsche Staatsangehörige, 270.000 Ausländer und im Jahr 1993 250.000 deutsche Staatsangehörige und 577.000 Ausländer uneingeschränkte Krankenhilfe aus den Rentenkassen - außer den »sonstigen« Sozialhilfeleistungen - erhielten. Dies bedeutet bei den Deutschen in vier Jahren ein geringer Rückgang, bei den Ausländern mehr als eine Verdoppelung.
Heute wird die Millionenzahl Anspruchsberechtigter bereits weit überschritten sein.

Kein Wunder, daß die Zahlen seit 1994 nicht mehr veröffentlicht werden. Was schließen wir daraus?
Es sind nicht die in die Pflichtkrankenkassen einzahlenden Versicherten, die für das zunehmende Defizit sorgen, sondern vorrangig diejenigen, die auf Kosten der Solidargemeinschaft der Versicherten beitragsfrei die Kassen belasten.

Eine Gleichbehandlung aller Versicherten im Krankheitsfall wird durch den Gesetzgeber verhindert. Zahlende Kassenpatienten werden medizinisch eindeutig schlechter gestellt als kostenfrei Anspruchsberechtigte.

Es ist typisch, dass die meinungsbildenden Medien, die Sprachrohre der herrschenden Parteien sind, über diese Vorgänge nicht berichten.
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